Was tun, wenn man Angst vor Olaf Tank wegen Softwaresammler hat:
Abzocker-Anwalt Olaf Tank inkassiert jetzt für softwaresammler.de
Brauche Hilfe.
Bin 14 und bekam Mahnung von Olaf Tank SoftwareSammler.
139€ oder so
was soll ich machen?
Trau mich nicht es meinem Dad zu sagen.Hilfe!!!
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Die Internetseite Softwaresammler.de ist mittlerweile sehr bekannt geworden, und immer mehr Leute sprechen davon, dass sie mit arglistiger Täuschung und möglicherweise Betrug arbeitet.
In Nummer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Content Services Ltd. steht geschrieben:
Vertragserklärungen von Personen unter 18 Jahren werden grundsätzlich zurückgewiesen.
Personen unter 18 Jahren haben automatisch ein ungültiges Vertragsangebot abgegeben, demnach ist der Vertrag mit Minderjährigen ungültig und es muss weder eine Rechnung noch eine Mahnung bezahlt werden.
Philip ist mit 14 Jahren noch Minderjähriger und stehst unter einem besonderen Schutz durch das Gesetz nach § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin steht geschrieben, dass ein Vertragsabschluss nur dann wirksam ist, wenn ein gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel der Vater oder die Mutter) von dem Betreiber der Seite zu einem Einverständnis für den Vertrag gefragt wurde und der Vertreter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auch zugestimmt hat.
Eine Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass bezahlt werden muss (eine Mahnung hört sich immer wie eine Drohung an). Sie ist zunächst nur ein Versuch, ohne teuren Schritte über das Gericht an das Geld zu kommen. Eine Minderjährige Person sollte immer mit den Eltern über eine Rechnung oder Mahnung reden und die Webseite zeigen, auf welcher man angeblich einen Vertrag geschlossen haben soll.
Erst wenn von einem Amtsgericht -Mahnabteilung- ein Mahnbescheid ankommt, muss unbedingt innerhalb von 14 Tagen reagiert werden. Eine Begründung für den Widerspruch muss man dabei zwar nicht immer unbedingt angeben, wäre gegen die gesamte Forderung von Abzockern aber immer sinnvoll.
Recht-Frech.de
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