18. Juni 2010, 11:07 Uhr | 0 Kommentare

Schufa-Abzocke trotz Gesetzesänderung

Schufa-Abzocke trotz Gesetzesänderung Seit 01. April 2010 gilt die Änderung des Bundesdatenschutzgesetz, dass jeder Verbraucher das Recht auf eine jährlich einmalige, kostenlose Selbstauskunft hat. Trotzdem zockt die Schufa die Verbraucher weiterhin mit einem kostenpflichtigen Angebot ab.

Die Selbstauskunft kostete bei der Schufa bis zur Änderung des Gesetzes 7,80 Euro. Die gesetzliche Regelung soll dem Bürger das Recht geben, die zur eigenen Person gespeicherten Daten durch eine kostenlose “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)” zu ermöglichen. Lediglich die “Schufa-Bonitätsauskunft” ist kostenpflichtig. Und dafür bezahlt der Bürger dann satte 18,50 Euro.

Laut Verbraucherschutzministerium sind die Daten bei der “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” (Schufa) bei mindestens 46 Prozent der Daten entweder fehlerhaft oder unvollständig. Die Angaben zu Girokonten, Kredit- oder Mobilfunkverträgen stimmen häufig nicht, so dass dem Verbraucher bei Banken, Mobilfunkfirmen oder Versandhändlern Schwierigkeiten entstehen können.

Auf der Internetpräsenz der kuriosen Firma finden Sie unter dem Menüpunkt “Produkte” diese drei Angebote:

  • Schufa-Bonitätsauskunft (für 18,50 Euro)
  • Schufa-Auskunft-Online
  • Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (kostenlos)

Lassen Sie sich von den Mitarbeitern vor Ort also keinen Bären aufbinden und verlangen Sie eine kostenlose “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“, sonst erhalten Sie nämlich eine kostenpflichtige “Schufa-Bonitätsauskunft” für 18,50 Euro. Merkwürdigerweise wird in den Filialen, aber auch im Internet gar nicht von den Abzockern auf dieses gesetzlich bestimmte kostenlose Angebot hingewiesen.

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