1. September 2010, 14:33 Uhr | 0 Kommentare

Die Selbstsicht der Abzocker am Beispiel der Webtains GmbH

Mit der Webtains GmbH erfreut uns seit geraumer Zeit das Unternehmen eines Nico Neugeboren aus Halle/Saale mit seinen online-Angeboten wie z.B. songtexte-24.de, kochrezepte-sammlung.de, routenplaner-service.de oder tattoos-vorlagen.de u.a. denen allen eins gemein ist: per Google Adwords-Werbung tauchen diese Seite bei Eingabe entsprechender Suchwörter oder –stränge stets an oberster Stelle auf. Auf den Hinweis der Kostenpflicht wird bewusst verzichtet – würde ja nur unnötigen Webspace verbrauchen – der Nutzer soll sich gleich mit seinen Daten registrieren, um ihm dann baldmöglich eine Rechnung für ein untergeschobenes Abonnement präsentieren zu können.

Offensichtlich sieht sich die Webtains GmbH in der Tradition so klangvoller, wie verloschener Namen wie Go Web Ltd., Online Premium Content Ltd., Polyphem Media Ltd. oder Netcontent Ltd., die alle gleichartige Projekte so lange im Netz betrieben, bis sich die als Verantwortliche bezeichneten Personen wie z.B. Michael Burat, Viliam Adamca oder Ronny Neugeboren – hatten wir den Namen Neugeboren nicht schon mal? – nun wirklich nicht mehr auf die Straße trauen durften, so viel Begeisterung schlug ihnen für ihr ach so innovativ-kreatives Geschäftsmodell entgegen. Jedenfalls hatte der Volksmund mit der Wortprägung des „Frankfurter Kreisels“ rasch eine Bezeichnung für das Umfeld der Betreiber solcher Angebote. Das Zentralgestirn, um das die Trabanten des „Frankfurter Kreisels“ ihre Bahnen ziehen, ist natürlich jemand ganz anderes, aber das ist auch eine ganz andere Geschichte, deren Erzählung hier den Rahmen sprengen würde.

Befassen wir uns heute mit der Eigendarstellung der Webtains GmbH, womit wir schon einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Selbstsicht der Abzocker hätten:

Dabei kennzeichnet die Arbeit der Webtains GmbH vor allem qualitativ hochwertige sowie werbefreie Inhalte. Das Ganze wird mit einem hohen Maß an Sicherheit zur Verfügung gestellt. Sie als Kunde können von werbefreien, geprüften, virenfreien und sicheren Inhalte profitieren. Natürlich sind die Informationen übersichtlich und gleichzeitig unterhaltsam zusammengestellt.

Nett, nicht wahr. Was aber leider auch hier vergessen wurde zu erzählen, ist der Hinweis darauf, dass der Zugang zu all dem hochwertig zusammengetragenen und werbefrei zum Download angebotenen Zeug, das selbstverständlich in der Regel woanders kostenfrei erhältlich ist, von der Webtains GmbH ganz gehörig mit einer Kostenpflicht in Form eines Abonnement belegt wird.

Aber schauen wir uns die Seite mal ein wenig näher an, dann bekommen wir schon heraus, worauf es dem Seitenbetreiber eigentlich ankommt. Denn als erste Kategorie unter der <Startseite> wird <Urteile> genannt. Dort finden wir ein loses Sammelsurium aus ca. 4 Jahren zusammengetragenen und für Webtains GmbH, bzw. die o.g. genannten Vorläuferfirmen positiv verlaufenen, Urteilen. Interessanterweise finden wir einen Querverweis zu Urteilen der OPM Media GmbH eines gewissen Frank Drescher und nicht etwa der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH eines noch gewisseren Bernhard Soldwisch.

Aha, das kennen wir ja bereits hinlänglich, dass mit dem Veröffentlichen von Urteilen eine gewisse Drohkulisse aufgebaut werden soll. Dabei scheint es vollkommen egal zu sein, wer diese Urteile wofür erwirkt hat, Hauptsache man hat etwas für die Trophäensammlung.

In der nächsten Kategorie <Schufa – Informationen> wird es lustig: natürlich kein Hinweis darauf, dass die Webtains GmbH gar kein Mitglied der Schufa ist und beim besten Willen auch keine Meldung, weder negativ, noch positiv erwirken kann. Stattdessen wird die Drohkulisse nur noch ein wenig durch recht allgemeine Informationen zur eidesstattlichen Versicherung erhöht. Frage: was hat eine eidesstattliche Versicherung mit der Schufa zu tun? Antwort: Nichts.

Darunter wird eine <Ratenzahlungsvereinbarung> ohne Mehrkosten zum Download angeboten. Frage an Nico Neugeboren: gibt es auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Mehrkosten?

Die Kategorie <Presse> bleibt natürlich leer. Kann man Nico Neugeboren nicht verdenken, dass er die Pressestimmen über sich besser nicht veröffentlicht.

Fazit: In ihrer Selbstdarstellung sehen sich die Herrn des abzockenden Gewerbes als ganz seriöse Anbieter hochwertiger Webinhalte, deren Geschäftsmodelle völlig zu Unrecht ein wenig in die öffentliche Kritik geraten sind.

Eine Frage hätte ich da noch an die Herren Nico Neugeboren oder Frank Drescher: warum tut ihr Euch so schwer damit, die Kostenpflicht auszuweisen? Ist es etwa deswegen:

Die Klägerin (Anm. d. Red. gemeint ist die OPM Media GmbH des Frank Drescher) handelte in der Absicht, den Beklagten über die Entgeltlichkeit der Datenbank arglistig zu täuschen. Die Gestaltung des Internetauftritts war bereits durch die kostenhinweisfreie Gestaltung dazu konzipiert, den Beklagten über die Entgeltlichkeit in Ungewissheit zu lassen

Oder vielleicht deswegen:

Für die Annahme einer arglistigen Täuschung spricht zudem, dass ansonsten das Geschäftskonzept der Klägerin nicht plausibel erscheint. Unterstellt man, dass ein auf die Internetseite zugreifender Verbraucher die Vergütungspflichtigkeit kennen würde, ergibt sich die Frage, was diesen dazu verleiten sollte, das Angebot der Klägerin ohne vorherige Testmöglichkeit zu nutzen, wenn gerade eine Vielzahl vergleichbarer Angebote im Bereich der Mitfahrzentrale (Anm. d. Red. gemeint ist die Webseite drive2u.de) zur kostenlosen Nutzung über das Internet bereitsteht.

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