15. September 2010, 17:39 Uhr | 0 Kommentare

DOZ Deutsche Zentral Inkasso und die Urteile

Es ist zu beobachten, dass seit einiger Zeit auf der Webseite der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch eine Fülle an Urteilen veröffentlicht werden, die allesamt die Zahlungspflicht der untergeschobenen Abonnements zu “bestätigen” scheinen und die Fragen verunsicherter Nutzer, ob sie denn zahlen sollten/müssten nehmen weiter zu. Momentan feuert die Webtains GmbH des Nico Neugeboren – = Frankfurter Kreisel um Michael Burat – mit Hilfe der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ihre untergeschobenen Forderungen heraus und es ist zu erwarten, dass in Kürze die OPM Media GmbH des Frank Drescher ihren bisher uneinbringlichen Forderungen ebenfalls auf diese Weise Nachdruck verleihen wird.

Wir müssen uns jetzt sehr vorsichtig ausdrücken, weil durch die Fülle an Urteilen einerseits Fakten geschaffen wurden, und andererseits die Wahrheit (leider) nicht offen gesagt werden darf, bzw. wir die Gratwanderung der Rechtsberatung umschiffen müssen und auch wollen.

Zunächst einmal eröffnet sich die Frage, was denn von einem Inkassodienst eines Bernhard Soldwisch zu halten ist, der Urteile, die nicht er erwirkt hat und auch nicht originär für ihn erwirkt wurden, auf seiner Webseite veröffentlicht und nicht etwa derjenige, aufgrund dessen Initiative es erst zu dem Rechtsstreit gekommen ist?

Dann drängt sich die weitere Frage auf, was denn von dem Inkassodienst eines Bernhard Soldwisch zu halten ist, der seine (unbesetzten) Räumlichkeiten direkt neben den (unbesetzten) Räumlichkeiten seines besten Rechnungsbeschaffers OPM Media GmbH unterhält. Sieht das nicht ein wenig nach gezielt geschafften Strukturen aus?

Persönlich anzutreffen sind die Herren dort in Berlin nie, wohl aber hier und auch hier seltsamerweise beide wieder an ein und dem selben Ort. Die Olivosmedia GmbH ist eindeutig dem Bernhard Soldwisch zuzuordnen. Richtig, der wird hier im Zusammenhang mit der der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH genannt.

Dass da etwas oberfaul ist und zum Himmel stinkt, fällt ja wohl jedem Maulwurf mit Krückstock ins Auge, beziehungsweise in dem Fall in die Nase!

Dann schließt sich die Frage an, was man von einem Inkassodienst eines Bernhard Soldwisch halten soll, der selbst einmal mit www.onlinequiz.de eine Abzockseite betrieben hat, dem Gewinner aber den ausgelobten Gewinn von 1 Mio. Euro schuldig geblieben ist und sich seither vor dessen Zugriff verkriecht?

Wenn die Frage, was man davon halten soll, mit “nicht viel” beantwortet wird, dann bitte weiterlesen.

Fast täglich tauchen neue Urteile auf, die mit viel TamTam auf der Webseite der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch veröffentlicht werden. Gleichzeitig sorgen die Herren aus der abzockenden Branche für eine möglichst weite Verbreitung über bezahlte Public-Relation-Portale, wie www.openpr.de u.a. Das soll wohl in erster Linie dem Zweck dienen, nach Möglichkeit den verbrannten Namen von dem Beisatz “Abzocker” “Abofalle” oder “Betrüger” bei den Suchmaschinentreffern reingewaschen zu bekommen. (Wohlgemerkt, wir beschreiben nur Fakten, die für Jedermann durch Eingabe bei den Suchmaschinen nachzuvollziehen sind).

Aber schauen wir uns doch mal das jüngste Urteil vom 15.09.2010 an:

Geklagt hat übrigens ein Herr Wolfgang xxx gegen die IC Content GmbH eines Tomas Franko. Auch wenn die IC-Content GmbH einen sehr dubiosen Ruf genießt und der abzockende geschäftsführende Tomas Franko einen nicht minder dubiosen Ruf geniesst, wird hier von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch ein Vorgang veröffentlicht, der aber rein gar nichts mit der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch zu tun hat.

Ein wenig stutzig wird man schon bei der Lektüre des Urteils, in dem der Richter den folgenden Satz ausführt:

denn der Kläger hat selbst vorgetragen, auf der Internetseite der Beklagten finde sich seitlich des Anmeldeformulars ein Hinweis auf die Kostenpflicht bei Drücken des Buttons “Jetzt anmelden”, welchen er jedoch nicht wahrgenommen habe.”

Als hätte es jemand zu gut machen wollen und zu dick aufgetragen, kommt dann noch die folgende Passage: “Zudem ergibt sich, sogar nach Klägervortrag, ein weiterer Hinweis auf die Kostenpflicht aus den AGB der Beklagten”

Und um die Sache von vornherein bombenfest für die beklagte IC-Content GmbH des Tomas Franko zu machen, war zu allem Überfluss die Widerrufsfrist abgelaufen, bevor widerrufen und geklagt wurde.

Klar, dass ein Richter bei dem Vortrag beim besten Willen nicht umhin kommt, die Klage abzuweisen, wenn die besten Argumente dafür auch noch vom Kläger selbst geliefert werden!

Nur drängt sich dabei die Frage auf: Wer macht denn so etwas?

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