9. November 2011, 11:40 Uhr | 0 Kommentare

BVerfG: 5%-Hürde bei Europawahl ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die 5% bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Die Pressemitteilung kommt sicher bald online. Für die nächste Wahl könnte das z.B. bedeuten, dass die Piraten Sitze erhalten, auch wenn sie unter 5% liegen. Oder Koch-Mehrin mit der FDP wieder reinkommt. Begründet wird die Entscheidung wohl mit fehlender Chancengleichheit. Die letzte [...]

Quelle und vollständiger Bericht:
netzpolitik.org

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