27. Januar 2012, 21:36 Uhr | 0 Kommentare

Patientenrechtgesetz springt zu kurz

Keine Verbesserungen für Opfer von Fehlbehandlungen
17.01.2012 –

Enttäuscht reagiert der vzbv auf den Entwurf des Patientenrechtegesetzes. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv vor allem bei Behandlungsfehlern. Positiv: Der Behandlungsvertrag erhält endlich seinen gebührenden Platz im BGB.

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Quelle und vollständiger Bericht:
Verbraucherzentrale Bundesverband


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