Erwartungsgemäß hat die EU-Kommission nach Art. 226 EGV Klage gegen Deutschland vor dem EuGH wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung erhoben und die Verhängung eines täglichen Zwangsgeld gefordert.
Die Kommission bemängelt, wie hier im Blog diskutiert, dass Deutschland auch mehr als zwei Jahre nach Aufhebung des deutschen Gesetztes durch das BVerfG keine neuen Rechtsvorschriften geschaffen habe, obwohl das Gerichtsurteil die volle, verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie keineswegs ausgeschlossen hatte. Auch hatte die Kommission deutlich gemacht, dass „Quick Freeze Plus“ nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen sei. Die Kommission schlägt nun vor, dass der Gerichtshof gegen Deutschland die Zahlung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 315 036,54 EUR verhängt.
Während dessen streiten sich das BMI und das BMJ öffentlich in der Bundespressekonferenz. Siehe ZDF-Heute-Video: http://www.heute.de/ZDF/zdfportal/web/heute-Nachrichten/4672/22836410/ebc434/Datenspeicherung-Br%C3%BCssel-n%C3%B6tigt-Berlin.html
Was meinen Sie – wie geht dieses Verfahren aus?
Vgl u.a : http://blog.beck.de/2012/01/09/eu-kommission-hat-probleme-mit-der-vorratsdatenspeicherungs-rili
Quelle und vollständiger Bericht:
beck-community blogs
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